ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der SwiftPlantX GmbH
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche
Rechtsgeschäfte zwischen der SwiftPlantX GmbH (im Folgenden
„Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggeber:innen.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige
Fassung dieser AGB. Diese gelten auch für alle zukünftigen
Vertragsbeziehungen, selbst wenn bei Zusatz- oder Folgeaufträgen nicht
ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Auftraggeber:innen werden nicht anerkannt, es sei denn, die
Auftragnehmerin stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar
sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt.
2. Leistungsumfang / Vertragsarten
2.1 Der konkrete Umfang der Leistungen (insbesondere Beratung,
Projektsteuerung, Projektmanagement, Standortaufbau oder
Generalunternehmerschaft) wird jeweils individuell vertraglich vereinbart.
2.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen
Verpflichtungen geeignete Dritte heranzuziehen.
2.3 Variante Generalunternehmer (GU):
Tritt die Auftragnehmerin als Generalunternehmerin auf, beauftragt und bezahlt sie die
zur Leistungserbringung erforderlichen Dritten im eigenen Namen. Zwischen den
Dritten und dem/der Auftraggeber:in entsteht kein direktes Vertragsverhältnis.
2.4 Variante Projektsteuerung / Koordination:
Sofern vereinbart wird, dass Dritte direkt vom/von der Auftraggeber:in beauftragt
werden, beschränkt sich die Leistung der Auftragnehmerin auf Beratung, Koordination,
Steuerung und Überwachung. Vertragsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen
Auftraggeber:in und Dritten.
2.5 Abwerbe- und Umgehungsverbot:
Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen
Zeitraum von zwölf Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine
Mitarbeiter:innen, freien Dienstnehmer:innen oder von der Auftragnehmerin im
Rahmen des konkreten Projekts eingesetzten Dritten aktiv abzuwerben oder mit
gleichartigen Leistungen zu beauftragen, die Gegenstand dieses Projekts waren. Diese
Verpflichtung gilt nur projekt- und leistungsbezogen.
3. Mitwirkungspflichten des/der Auftraggebers:in
3.1 Der/die Auftraggeber:in stellt sicher, dass die organisatorischen
Rahmenbedingungen eine ordnungsgemäße, effiziente Leistungserbringung
ermöglichen.
3.2 Der/die Auftraggeber:in informiert die Auftragnehmerin vollständig über
bereits durchgeführte oder laufende Beratungs- oder Projektmaßnahmen.
3.3 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen,
Informationen und Zugänge sind der Auftragnehmerin rechtzeitig und
vollständig zur Verfügung zu stellen.
3.4 Der/die Auftraggeber:in sorgt für die rechtzeitige Information seiner/ihrer
Mitarbeiter:innen sowie gegebenenfalls des Betriebsrates.
4. Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.
4.2 Angebote auf Anstellung oder direkte Beauftragung an Mitarbeiter:innen
oder beigezogene Dritte der Auftragnehmerin bedürfen deren ausdrücklicher
Zustimmung.
5. Berichterstattung / Weisungsfreiheit
5.1 Die Auftragnehmerin informiert den/die Auftraggeber:in dem
Projektfortschritt entsprechend.
5.2 Ein Schlussbericht wird – sofern vereinbart – nach Abschluss des Projekts
übergeben.
5.3 Die Auftragnehmerin ist bei der Leistungserbringung weisungsfrei, handelt
eigenverantwortlich und ist an keinen bestimmten Arbeitsort oder fixe
Arbeitszeiten gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an erstellten Unterlagen,
Konzepten, Analysen, Berichten und sonstigen Werken verbleiben bei der
Auftragnehmerin.
6.2 Der/die Auftraggeber:in erhält ein einfaches, nicht übertragbares
Nutzungsrecht ausschließlich für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke.
6.3 Jede darüberhinausgehende Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
7. Gewährleistung
7.1 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach den allgemein
anerkannten fachlichen Standards.
7.2 Mängel sind vom/von der Auftraggeber:in unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von sechs Monaten ab Leistungserbringung, schriftlich zu rügen.
7.3 Bei berechtigten Mängeln hat die Auftragnehmerin das Recht zur
Verbesserung oder zum Austausch innerhalb angemessener Frist.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1 Die Auftragnehmerin haftet – ausgenommen Personenschäden – nur für
Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
8.2 Die Haftung ist der Höhe nach mit der jeweils bestehenden
Haftpflichtversicherungssumme der Auftragnehmerin begrenzt, maximal jedoch
mit der Netto-Auftragssumme des jeweiligen Projekts.
8.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn,
Produktionsausfälle oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit
gesetzlich zulässig.
8.4 Schadenersatzansprüche sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von
Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur zeitlich unbegrenzten
Verschwiegenheit über alle ihr bekannt gewordenen geschäftlichen
Informationen.
9.2 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
10. Honorar
10.1 Das Honorar richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung und ist mit
Rechnungslegung fällig.
10.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Akontorechnungen entsprechend dem
Projektfortschritt zu legen.
10.3 Wird das Projekt aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in
liegen, nicht fortgeführt, gebührt der Auftragnehmerin das vereinbarte Honorar
abzüglich nachweislich ersparter Aufwendungen, mindestens jedoch 30 % der
noch nicht erbrachten Leistungen.
11. Elektronische Rechnungslegung
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln.
Der/die Auftraggeber:in erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
12. Vertragsdauer / Auflösung
12.1 Der Vertrag endet mit Abschluss des vereinbarten Projekts.
12.2 Eine vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund (insbesondere
Vertragsverletzung, Insolvenz, Zahlungsverzug oder begründete Bonitätszweifel)
ist jederzeit möglich.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
13.2 Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts.
13.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin, sofern
gesetzlich zulässig.
der SwiftPlantX GmbH
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche
Rechtsgeschäfte zwischen der SwiftPlantX GmbH (im Folgenden
„Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggeber:innen.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige
Fassung dieser AGB. Diese gelten auch für alle zukünftigen
Vertragsbeziehungen, selbst wenn bei Zusatz- oder Folgeaufträgen nicht
ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Auftraggeber:innen werden nicht anerkannt, es sei denn, die
Auftragnehmerin stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar
sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt.
2. Leistungsumfang / Vertragsarten
2.1 Der konkrete Umfang der Leistungen (insbesondere Beratung,
Projektsteuerung, Projektmanagement, Standortaufbau oder
Generalunternehmerschaft) wird jeweils individuell vertraglich vereinbart.
2.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen
Verpflichtungen geeignete Dritte heranzuziehen.
2.3 Variante Generalunternehmer (GU):
Tritt die Auftragnehmerin als Generalunternehmerin auf, beauftragt und bezahlt sie die
zur Leistungserbringung erforderlichen Dritten im eigenen Namen. Zwischen den
Dritten und dem/der Auftraggeber:in entsteht kein direktes Vertragsverhältnis.
2.4 Variante Projektsteuerung / Koordination:
Sofern vereinbart wird, dass Dritte direkt vom/von der Auftraggeber:in beauftragt
werden, beschränkt sich die Leistung der Auftragnehmerin auf Beratung, Koordination,
Steuerung und Überwachung. Vertragsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen
Auftraggeber:in und Dritten.
2.5 Abwerbe- und Umgehungsverbot:
Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen
Zeitraum von zwölf Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine
Mitarbeiter:innen, freien Dienstnehmer:innen oder von der Auftragnehmerin im
Rahmen des konkreten Projekts eingesetzten Dritten aktiv abzuwerben oder mit
gleichartigen Leistungen zu beauftragen, die Gegenstand dieses Projekts waren. Diese
Verpflichtung gilt nur projekt- und leistungsbezogen.
3. Mitwirkungspflichten des/der Auftraggebers:in
3.1 Der/die Auftraggeber:in stellt sicher, dass die organisatorischen
Rahmenbedingungen eine ordnungsgemäße, effiziente Leistungserbringung
ermöglichen.
3.2 Der/die Auftraggeber:in informiert die Auftragnehmerin vollständig über
bereits durchgeführte oder laufende Beratungs- oder Projektmaßnahmen.
3.3 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen,
Informationen und Zugänge sind der Auftragnehmerin rechtzeitig und
vollständig zur Verfügung zu stellen.
3.4 Der/die Auftraggeber:in sorgt für die rechtzeitige Information seiner/ihrer
Mitarbeiter:innen sowie gegebenenfalls des Betriebsrates.
4. Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.
4.2 Angebote auf Anstellung oder direkte Beauftragung an Mitarbeiter:innen
oder beigezogene Dritte der Auftragnehmerin bedürfen deren ausdrücklicher
Zustimmung.
5. Berichterstattung / Weisungsfreiheit
5.1 Die Auftragnehmerin informiert den/die Auftraggeber:in dem
Projektfortschritt entsprechend.
5.2 Ein Schlussbericht wird – sofern vereinbart – nach Abschluss des Projekts
übergeben.
5.3 Die Auftragnehmerin ist bei der Leistungserbringung weisungsfrei, handelt
eigenverantwortlich und ist an keinen bestimmten Arbeitsort oder fixe
Arbeitszeiten gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an erstellten Unterlagen,
Konzepten, Analysen, Berichten und sonstigen Werken verbleiben bei der
Auftragnehmerin.
6.2 Der/die Auftraggeber:in erhält ein einfaches, nicht übertragbares
Nutzungsrecht ausschließlich für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke.
6.3 Jede darüberhinausgehende Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
7. Gewährleistung
7.1 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach den allgemein
anerkannten fachlichen Standards.
7.2 Mängel sind vom/von der Auftraggeber:in unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von sechs Monaten ab Leistungserbringung, schriftlich zu rügen.
7.3 Bei berechtigten Mängeln hat die Auftragnehmerin das Recht zur
Verbesserung oder zum Austausch innerhalb angemessener Frist.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1 Die Auftragnehmerin haftet – ausgenommen Personenschäden – nur für
Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
8.2 Die Haftung ist der Höhe nach mit der jeweils bestehenden
Haftpflichtversicherungssumme der Auftragnehmerin begrenzt, maximal jedoch
mit der Netto-Auftragssumme des jeweiligen Projekts.
8.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn,
Produktionsausfälle oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit
gesetzlich zulässig.
8.4 Schadenersatzansprüche sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von
Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur zeitlich unbegrenzten
Verschwiegenheit über alle ihr bekannt gewordenen geschäftlichen
Informationen.
9.2 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
10. Honorar
10.1 Das Honorar richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung und ist mit
Rechnungslegung fällig.
10.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Akontorechnungen entsprechend dem
Projektfortschritt zu legen.
10.3 Wird das Projekt aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in
liegen, nicht fortgeführt, gebührt der Auftragnehmerin das vereinbarte Honorar
abzüglich nachweislich ersparter Aufwendungen, mindestens jedoch 30 % der
noch nicht erbrachten Leistungen.
11. Elektronische Rechnungslegung
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln.
Der/die Auftraggeber:in erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
12. Vertragsdauer / Auflösung
12.1 Der Vertrag endet mit Abschluss des vereinbarten Projekts.
12.2 Eine vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund (insbesondere
Vertragsverletzung, Insolvenz, Zahlungsverzug oder begründete Bonitätszweifel)
ist jederzeit möglich.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
13.2 Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts.
13.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin, sofern
gesetzlich zulässig.
