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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der SwiftPlantX GmbH

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche

 Rechtsgeschäfte zwischen der SwiftPlantX GmbH (im Folgenden

 „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggeber:innen.

 1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige

 Fassung dieser AGB. Diese gelten auch für alle zukünftigen

 Vertragsbeziehungen, selbst wenn bei Zusatz- oder Folgeaufträgen nicht

 ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

 1.3 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen

 der Auftraggeber:innen werden nicht anerkannt, es sei denn, die

 Auftragnehmerin stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.

 1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar

 sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

 nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die

 dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten

 kommt.

2. Leistungsumfang / Vertragsarten

 2.1 Der konkrete Umfang der Leistungen (insbesondere Beratung,

 Projektsteuerung, Projektmanagement, Standortaufbau oder

 Generalunternehmerschaft) wird jeweils individuell vertraglich vereinbart.

 2.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen

 Verpflichtungen geeignete Dritte heranzuziehen.

 2.3 Variante Generalunternehmer (GU):

 Tritt die Auftragnehmerin als Generalunternehmerin auf, beauftragt und bezahlt sie die

 zur Leistungserbringung erforderlichen Dritten im eigenen Namen. Zwischen den

 Dritten und dem/der Auftraggeber:in entsteht kein direktes Vertragsverhältnis.

 2.4 Variante Projektsteuerung / Koordination:

 Sofern vereinbart wird, dass Dritte direkt vom/von der Auftraggeber:in beauftragt

 werden, beschränkt sich die Leistung der Auftragnehmerin auf Beratung, Koordination,

 Steuerung und Überwachung. Vertragsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen

 Auftraggeber:in und Dritten.

 2.5 Abwerbe- und Umgehungsverbot:

 Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen

 Zeitraum von zwölf Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine

 Mitarbeiter:innen, freien Dienstnehmer:innen oder von der Auftragnehmerin im

 Rahmen des konkreten Projekts eingesetzten Dritten aktiv abzuwerben oder mit

 gleichartigen Leistungen zu beauftragen, die Gegenstand dieses Projekts waren. Diese

 Verpflichtung gilt nur projekt- und leistungsbezogen.

3. Mitwirkungspflichten des/der Auftraggebers:in

 3.1 Der/die Auftraggeber:in stellt sicher, dass die organisatorischen

 Rahmenbedingungen eine ordnungsgemäße, effiziente Leistungserbringung

 ermöglichen.

 3.2 Der/die Auftraggeber:in informiert die Auftragnehmerin vollständig über

 bereits durchgeführte oder laufende Beratungs- oder Projektmaßnahmen.

 3.3 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen,

 Informationen und Zugänge sind der Auftragnehmerin rechtzeitig und

 vollständig zur Verfügung zu stellen.

 3.4 Der/die Auftraggeber:in sorgt für die rechtzeitige Information seiner/ihrer

 Mitarbeiter:innen sowie gegebenenfalls des Betriebsrates.

4. Unabhängigkeit

 4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.

 4.2 Angebote auf Anstellung oder direkte Beauftragung an Mitarbeiter:innen

 oder beigezogene Dritte der Auftragnehmerin bedürfen deren ausdrücklicher

 Zustimmung.

5. Berichterstattung / Weisungsfreiheit

 5.1 Die Auftragnehmerin informiert den/die Auftraggeber:in dem

 Projektfortschritt entsprechend.

 5.2 Ein Schlussbericht wird – sofern vereinbart – nach Abschluss des Projekts

 übergeben.

 5.3 Die Auftragnehmerin ist bei der Leistungserbringung weisungsfrei, handelt

 eigenverantwortlich und ist an keinen bestimmten Arbeitsort oder fixe

 Arbeitszeiten gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

 6.1 Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an erstellten Unterlagen,

 Konzepten, Analysen, Berichten und sonstigen Werken verbleiben bei der

 Auftragnehmerin.

 6.2 Der/die Auftraggeber:in erhält ein einfaches, nicht übertragbares

 Nutzungsrecht ausschließlich für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke.

 6.3 Jede darüberhinausgehende Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe

 bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

7. Gewährleistung

 7.1 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach den allgemein

 anerkannten fachlichen Standards.

 7.2 Mängel sind vom/von der Auftraggeber:in unverzüglich, spätestens jedoch

 innerhalb von sechs Monaten ab Leistungserbringung, schriftlich zu rügen.

 7.3 Bei berechtigten Mängeln hat die Auftragnehmerin das Recht zur

 Verbesserung oder zum Austausch innerhalb angemessener Frist.

8. Haftung / Schadenersatz

 8.1 Die Auftragnehmerin haftet – ausgenommen Personenschäden – nur für

 Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

 8.2 Die Haftung ist der Höhe nach mit der jeweils bestehenden

 Haftpflichtversicherungssumme der Auftragnehmerin begrenzt, maximal jedoch

 mit der Netto-Auftragssumme des jeweiligen Projekts.

 8.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn,

 Produktionsausfälle oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit

 gesetzlich zulässig.

 8.4 Schadenersatzansprüche sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von

 Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

 9.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur zeitlich unbegrenzten

 Verschwiegenheit über alle ihr bekannt gewordenen geschäftlichen

 Informationen.

 9.2 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der

 gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.

10. Honorar

 10.1 Das Honorar richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung und ist mit

 Rechnungslegung fällig.

 10.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Akontorechnungen entsprechend dem

 Projektfortschritt zu legen.

 10.3 Wird das Projekt aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in

 liegen, nicht fortgeführt, gebührt der Auftragnehmerin das vereinbarte Honorar

 abzüglich nachweislich ersparter Aufwendungen, mindestens jedoch 30 % der

 noch nicht erbrachten Leistungen.

11. Elektronische Rechnungslegung

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln.

Der/die Auftraggeber:in erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.

12. Vertragsdauer / Auflösung

 12.1 Der Vertrag endet mit Abschluss des vereinbarten Projekts.

 12.2 Eine vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund (insbesondere

 Vertragsverletzung, Insolvenz, Zahlungsverzug oder begründete Bonitätszweifel)

 ist jederzeit möglich.

 

13. Schlussbestimmungen

 13.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 13.2 Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-

 Kaufrechts.

 13.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin, sofern

 gesetzlich zulässig.

der SwiftPlantX GmbH

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche

 Rechtsgeschäfte zwischen der SwiftPlantX GmbH (im Folgenden

 „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggeber:innen.

 1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige

 Fassung dieser AGB. Diese gelten auch für alle zukünftigen

 Vertragsbeziehungen, selbst wenn bei Zusatz- oder Folgeaufträgen nicht

 ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

 1.3 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen

 der Auftraggeber:innen werden nicht anerkannt, es sei denn, die

 Auftragnehmerin stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.

 1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar

 sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

 nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die

 dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten

 kommt.

2. Leistungsumfang / Vertragsarten

 2.1 Der konkrete Umfang der Leistungen (insbesondere Beratung,

 Projektsteuerung, Projektmanagement, Standortaufbau oder

 Generalunternehmerschaft) wird jeweils individuell vertraglich vereinbart.

 2.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen

 Verpflichtungen geeignete Dritte heranzuziehen.

 2.3 Variante Generalunternehmer (GU):

 Tritt die Auftragnehmerin als Generalunternehmerin auf, beauftragt und bezahlt sie die

 zur Leistungserbringung erforderlichen Dritten im eigenen Namen. Zwischen den

 Dritten und dem/der Auftraggeber:in entsteht kein direktes Vertragsverhältnis.

 2.4 Variante Projektsteuerung / Koordination:

 Sofern vereinbart wird, dass Dritte direkt vom/von der Auftraggeber:in beauftragt

 werden, beschränkt sich die Leistung der Auftragnehmerin auf Beratung, Koordination,

 Steuerung und Überwachung. Vertragsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen

 Auftraggeber:in und Dritten.

 2.5 Abwerbe- und Umgehungsverbot:

 Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen

 Zeitraum von zwölf Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine

 Mitarbeiter:innen, freien Dienstnehmer:innen oder von der Auftragnehmerin im

 Rahmen des konkreten Projekts eingesetzten Dritten aktiv abzuwerben oder mit

 gleichartigen Leistungen zu beauftragen, die Gegenstand dieses Projekts waren. Diese

 Verpflichtung gilt nur projekt- und leistungsbezogen.

3. Mitwirkungspflichten des/der Auftraggebers:in

 3.1 Der/die Auftraggeber:in stellt sicher, dass die organisatorischen

 Rahmenbedingungen eine ordnungsgemäße, effiziente Leistungserbringung

 ermöglichen.

 3.2 Der/die Auftraggeber:in informiert die Auftragnehmerin vollständig über

 bereits durchgeführte oder laufende Beratungs- oder Projektmaßnahmen.

 3.3 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen,

 Informationen und Zugänge sind der Auftragnehmerin rechtzeitig und

 vollständig zur Verfügung zu stellen.

 3.4 Der/die Auftraggeber:in sorgt für die rechtzeitige Information seiner/ihrer

 Mitarbeiter:innen sowie gegebenenfalls des Betriebsrates.

4. Unabhängigkeit

 4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.

 4.2 Angebote auf Anstellung oder direkte Beauftragung an Mitarbeiter:innen

 oder beigezogene Dritte der Auftragnehmerin bedürfen deren ausdrücklicher

 Zustimmung.

5. Berichterstattung / Weisungsfreiheit

 5.1 Die Auftragnehmerin informiert den/die Auftraggeber:in dem

 Projektfortschritt entsprechend.

 5.2 Ein Schlussbericht wird – sofern vereinbart – nach Abschluss des Projekts

 übergeben.

 5.3 Die Auftragnehmerin ist bei der Leistungserbringung weisungsfrei, handelt

 eigenverantwortlich und ist an keinen bestimmten Arbeitsort oder fixe

 Arbeitszeiten gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

 6.1 Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an erstellten Unterlagen,

 Konzepten, Analysen, Berichten und sonstigen Werken verbleiben bei der

 Auftragnehmerin.

 6.2 Der/die Auftraggeber:in erhält ein einfaches, nicht übertragbares

 Nutzungsrecht ausschließlich für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke.

 6.3 Jede darüberhinausgehende Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe

 bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

7. Gewährleistung

 7.1 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach den allgemein

 anerkannten fachlichen Standards.

 7.2 Mängel sind vom/von der Auftraggeber:in unverzüglich, spätestens jedoch

 innerhalb von sechs Monaten ab Leistungserbringung, schriftlich zu rügen.

 7.3 Bei berechtigten Mängeln hat die Auftragnehmerin das Recht zur

 Verbesserung oder zum Austausch innerhalb angemessener Frist.

8. Haftung / Schadenersatz

 8.1 Die Auftragnehmerin haftet – ausgenommen Personenschäden – nur für

 Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

 8.2 Die Haftung ist der Höhe nach mit der jeweils bestehenden

 Haftpflichtversicherungssumme der Auftragnehmerin begrenzt, maximal jedoch

 mit der Netto-Auftragssumme des jeweiligen Projekts.

 8.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn,

 Produktionsausfälle oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit

 gesetzlich zulässig.

 8.4 Schadenersatzansprüche sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von

 Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

 9.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur zeitlich unbegrenzten

 Verschwiegenheit über alle ihr bekannt gewordenen geschäftlichen

 Informationen.

 9.2 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der

 gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.

10. Honorar

 10.1 Das Honorar richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung und ist mit

 Rechnungslegung fällig.

 10.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Akontorechnungen entsprechend dem

 Projektfortschritt zu legen.

 10.3 Wird das Projekt aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in

 liegen, nicht fortgeführt, gebührt der Auftragnehmerin das vereinbarte Honorar

 abzüglich nachweislich ersparter Aufwendungen, mindestens jedoch 30 % der

 noch nicht erbrachten Leistungen.

11. Elektronische Rechnungslegung

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln.

Der/die Auftraggeber:in erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.

12. Vertragsdauer / Auflösung

 12.1 Der Vertrag endet mit Abschluss des vereinbarten Projekts.

 12.2 Eine vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund (insbesondere

 Vertragsverletzung, Insolvenz, Zahlungsverzug oder begründete Bonitätszweifel)

 ist jederzeit möglich.

 

13. Schlussbestimmungen

 13.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 13.2 Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-

 Kaufrechts.

 13.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin, sofern

 gesetzlich zulässig.

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